SWM AG informiert – Gold und Steuern
Anleger mit akuter Steuerallergie fokussieren sich gerne auf Gold. Nach Ablauf der Spekulationsfrist von zwölf Monaten können sie Gewinne mit Barren oder Münzen steuerfrei einstreichen. Die 2009 eingeführte Abgeltungsteuer greift hier nicht. Doch, so wissen wir, es kommt ganz auf Dosis und Art der Verabreichung an. Für Zertifikate, deren Anteile nur mit physischem Gold hinterlegt sind, müssen Anleger oft durchaus Abgeltungsteuer zahlen. Es fällt beim Kauf von Anlagegold keine Mehrwertsteuer an. Goldmünzen und Goldbarren zur Kapitalanlage sind von der Abgeltungssteuer befreit. Gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG n.F ist Gold nach einer Haltedauer (Behaltensfrist) von einem Jahr steuerfrei wieder veräußerbar.
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